Lange suchte man nach einer Lösung, doch am Dienstag traf das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland endlich eine Entscheidung bzgl. des Bitburger Rheinlandpokals und der damit verbundenen Teilnahme am DFB-Pokal. Jetzt steht fest: Zufriedenstellend ist die Lösung aus sportlicher Perspektive nicht.

Eine sportliche Beendigung des Bitburger Rheinlandpokals bis zum 30. Juni 2021 ist aktuell unwahrscheinlicher denn je. Unter dieser Prämisse unterbreitete der FVR den verbliebenen 37 Teilnehmern Ende April einen Lösungsvorschlag, zu dem sich die Vereine bis zum 2. Mai äußern sollten.
Der Vorschlag: Regionalligist TuS Rot-Weiß Koblenz und der SV Eintracht Trier bestreiten als „aktuell sportlich beste(n) Mannschaften“ das Endspiel im Rahmen des Finaltags der Amateure am Samstag, 29. Mai, im Koblenzer Stadion am Oberwerth. Die anderen 35 Teilnehmer erhalten dafür einen „Betrag in Höhe von jeweils mindestens 1.400,- Euro, sofern es zu der vorgesehenen TV-Übertragung kommt. Der Betrag wird aufgebracht vom Fußballverband Rheinland, dem DFB sowie durch den Sieger des Bitburger Rheinlandpokals als Teilnehmer der ersten Hauptrunde des DFB-Pokals 2021/22“. 

Die Entscheidung des FVR-Präsidiums

Nach Rückmeldung der Vereine, wich das FVR-Präsidium nun von diesem Vorschlag ab und berücksichtigte dabei auch die unterschiedlichen Stellungnahmen der Vereine.

 
Am 4.5. entschied man, dass lediglich der TuS Rot-Weiß Koblenz als Finalist gesetzt ist – der zweite Finalplatz wird unter den verbliebenen Teilnehmern ausgelost. Spielgemeinschaften sind dabei nicht erlaubt, da diese ohnehin nicht für den DFB-Pokal zugelassen sind. Sollte die Partie aufgrund behördlicher Auflagen überhaupt nicht stattfinden können, wird RW automatisch als klassenhöchste Mannschaft des FVR für die erste Runde des DFB-Pokals gemeldet.

In der Erklärung des FVR heißt es weiter: „Unabhängig davon werden die 37 im Wettbewerb verbliebenen Vereine und Spielgemeinschaften aufgefordert, sich im Rahmen einer Abstimmung bis kommenden Sonntag, 09. Mai, festzulegen, ob sie an einer möglichen Fortführung des Bitburger Rheinlandpokals teilnehmen werden. Dies unter folgenden Voraussetzungen:  Der Wettbewerb wird wieder aufgenommen, sobald es die Verfügungslage hinsichtlich der Corona-Pandemie zulässt. Das bedeutet, dass der Wettbewerb inklusive einer entsprechenden Vorbereitungszeit der Vereine nach dem 30. Juni und damit erst nach der Meldefrist für den DFB-Pokal beendet werden kann. Somit wird der Sieg im Bitburger Rheinlandpokal 2021 nicht zur Qualifikation für den DFB-Pokal berechtigen. Stattdessen wird der Teilnehmer des Fußballverbandes Rheinland im oben genannten Entscheidungsspiel ermittelt.“

Damit näherte man sich in Grundzügen einer Erklärung an, die unter Beratung von 24 im Pokal verbliebenen Vereinen durch die Vereinsvertreter des TuS Koblenz, FV Engers, FSV Salmrohrs und FC Karbachs ausgearbeitet wurde. Schon darin hieß es: „Sollte es zu einem Endspiel am „Tag der Amateure“ am 29.05.2021 ohne sportliche Qualifikation kommen müssen, plädieren wir für eine Partie zwischen dem FC Rot-Weiß Koblenz als höchstklassigstem Verein des FV Rheinland und deinem durch Los unter allen noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen ermittelten Gegner.“ Dabei sollte in Übereinkunft mit dem DFB-Pokal-Teilnehmer eine „finanziell solidarische Verteilung der diesem hierdurch zufließenden Mittel an alle noch im Wettbewerb befindlichen Vereine angestrebt“ werden, um allen Vereinen eine „wirtschaftlich attraktivere Dotierung als die vom Fußballverband Rheinland in Aussicht gestellte“ zu ermöglichen.

Mehr Fragen als Antworten

Eine zumindest streit- und anfechtbare sowie irritierende Entscheidung. Da die Regionalliga Südwest als Profiliga deklariert ist, befindet sich Koblenz weiter im Ligabetrieb und im Training. Alle anderen verbliebenen Vereine aus dem Pokalwettbewerb befinden sich hingegen in der Zwangspause. Vermutlich hat der FVR genau dies in seiner Entscheidung bedacht.
Nichtsdestotrotz wirft das mehr Fragen auf, als beantwortet werden: Ist es sportlich fair, nur den TuS RW Koblenz als Finalist zu setzen? Wieso wird überhaupt ein Finalist gesetzt und nicht beide Plätze ausgelost? Warum ist die Klassenzugehörigkeit in einem sportlichen Pokalwettbewerb entscheidend? Erhalten die verbliebenen Vereine nun eine finanzielle Unterstützung bzw. Entschädigung von Verbandsseite oder nicht?

Man kann der FVR-Entscheidung zustimmen oder sie grundsätzlich ablehnen – ein Beschluss, der alle Seiten zufriedenstellt, wird in der aktuellen Lage nicht möglich sein. Fest steht: Die Entscheidung an sich, ergibt wenig Sinn und hat nichts mit dem sportlichen Gedanken zu tun, der den Amateurfußball charakterisiert.
Da Koblenz sich im Training befindet und der Finaltag bereits am 29. Mai stattfindet, bleibt dem ausgelosten Finalisten praktisch keine Vorbereitungszeit. Kann der zweite Finalist keine Sondergenehmigung für den Trainingsbetrieb erwirken, sind schlicht keine fairen Bedingungen gegeben – selbst wenn die Vereine Ihre Bereitschaft erklärt haben, am Finalspiel teilnehmen zu wollen. Ohne sportlichen Wettkampf könnte man den TuS Rot-Weiß Koblenz gleich für den DFB-Pokal anmelden. Dies wäre im Grunde ohnehin der Fall, wenn das Finalspiel nicht stattfinden kann.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen verlangen drastische Maßnahmen und die wenigsten davon sind für alle Seiten fair. Bestes Beispiel ist da die erneut abgebrochene Saison. Ein Unterschied ist jedoch, dass bei der Annullierung alle Mannschaften gleich behandelt wurden. Wird dieser Gleichbehandlungsgrundsatz nun auch im Pokalwettbewerb angewendet? Zweifelhaft.

Lässt sich die Entscheidung kippen?

Die Entscheidung des FVR-Präsidiums steht jedoch auf wackligen Beinen, denn tatsächlich entschied erst kürzlich ein Präzedenzfall zugunsten der klagenden Amateurvereine:

Der Thüringer Fußball-Verband legte am 19.4. mit dem Abbruch der Saison 20/21 fest, dass am 29. Mai ebenfalls ein Finalspiel im Landespokal stattfinden soll. Ausgewählt wurden dafür die beiden „einzigen aktuell im Trainingsbetrieb befindlichen Regionalligamannschaften, FC Carl Zeiss Jena und ZFC Meuselwitz“. Die verbliebenen 30 Mannschaften sollten im Gegenzug aus einem Solidartopf 2.000,- Euro brutto erhalten. Sollte das Finale nicht gespielt werden können, würde das Los zwischen den „beiden geplanten Finalisten und höchstklassigsten Vereinen des TFV“ entscheiden.

Nach einer Beschwerde des FC Rot-Weiß Erfurt und des FC An der Fahner Höhe wurde ein Verfahren vor dem Sportgericht des TFV eingeleitet. Die Entscheidung des 4. Mai: Das Sportgericht erklärt den Beschluss für nichtig und fordert den TFV dazu auf, einen Vertreter für den DFB-Pokal unter den noch 32 verbliebenen Mannschaften zu ermitteln.

In der Begründung des TFV heißt es: „Im Gegensatz zur letzten Saison gibt es keine Rechtsgrundlage für den Vorstandsbeschluss, weil in § 13 der Spielordnung nur für das Spieljahr 19/20 eine solche Rechtsgrundlage gegeben ist. Für das Sportgericht liegt ferner ein Verstoß des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Fair Play vor. Eine ausführliche Begründung erfolgt im schriftlichen Urteil.“

Es bleibt also abzuwarten, ob alle Vereine der Entscheidung zustimmen oder ob der FVR-Beschluss angefechtet wird. Ist das der Fall, stehen die Chancen nicht schlecht, dass sich das FVR-Präsidium auf die Suche nach einer neuen Lösung machen muss.