Die gute Nachricht: einige Teams befinden sich bereits mitten in der Vorbereitung, denn bald rollt auch im Fußballverband Rheinland wieder der Ball. Dann unter 2G-Auflagen.

Noch im Dezember 2021 kam es in einigen Ligen aufgrund eines FVR-Beschlusses zu massiven Spielabsagen. Der Grund: Spiele konnten ohne Zustimmung des Gegners verlegt werden. Was Fußballern ohne vollständigen Impfschutz ermöglichen sollte, diesen nachzuholen und damit kein Spiel zu verpassen, entpuppte sich für manche Teams als problematisch. Insbesondere formstarke Mannschaften oder solche, die auf den oberen Tabellenplätzen rangierten, durften nicht spielen, wenn der Gegner nicht wollte.

Vor der baldigen Fortsetzung des Spielbetriebs haben die spieltechnischen Ausschüsse nun ein neues Vorgehen festgelegt. Grundsatz der Entscheidungen ist, dass es für den FVR „gleichermaßen Wunsch wie Verpflichtung“ ist, den „Spielbetrieb aufrechtzuerhalten, sofern die rechtlichen Vorgaben dies zulassen“.

Der Spielbetrieb wird damit im Bereich Altherren-, Herren- und Frauenbereich sowie in der A-Jugend fortgesetzt, auch wenn dies aktuell im Erwachsenenbereich (ab 18 Jahren) nur unter 2G-Bedingungen zugelassen ist. Bezüglich der Sonderregelung vom Dezember (siehe oben), gibt es ein Kommando zurück: Spiele dürfen zukünftig nicht mehr ohne Zustimmung des Gegners verlegt werden.

Kann eine Mannschaft nicht antreten, „weil ihr nicht genügend vollständig immunisierte Spielerinnen und Spieler zur Verfügung stehen, ist eine Meldung an das zuständige Sportgericht zwingend“. Für die Kontrolle der Nachweise ist künftig der Heimverein verantwortlich. So erhalten beide Vereine ein entsprechendes Formular vom FVR, welches die Gäste an den vor dem Spiel ausgefüllt an den Heimverein aushändigen müssen.
Hierin bestätigen beide Vereine zudem, dass sie gemäß die Nachweisvorgaben der CoBeLVO erfüllt werden. Dabei ist jeder Verein selbst verpflichtet, die Nachweise der eigenen Mannschaft und des Funktionsteams vollständig zu kontrollieren. Die Unparteiischen werden vom Heimverein überprüft. Ein Nachweis und Ausweisdokument sind mitzuführen, um Kontrollen vor Ort zu ermöglichen.

 
Alle Informationen zu den Beschlüssen gibt es hier.