Die Spielzeit 2020/21 startet am kommenden Wochenende und es gibt weitere gute Nachrichten: Zuschauer sind erlaubt. Doch was müssen Vereine und Zuschauer bei der Spielorganisation bzw. dem Spielbesuch beachten? Das 11ER-Fußballmagazin fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

Vor dem Start der neuen Spielzeit steigt die Vorfreude nicht nur bei den Spielern, sondern auch bei den Zuschauern. Verständlich, denn endlich lockt der regionale Fußball wieder auf die Sportanlagen. Bei der Organisation müssen Vereine und Zuschauer jedoch einiges beachten, um einen sicheren Spielbesuch zu gewährleisten. Kommen Vereine den verpflichtenden Hygienekonzepten nach, dürfen die Spiele von bis zu 350 Personen besucht werden.

Was ändert sich für Zuschauer?

Wer künftig ein Fußballspiel besuchen möchte, muss sich aufgrund der erforderlichen Reservierung oder Anmeldung über die genau Umsetzung der jeweiligen Vereine informieren, da diese variieren. Am Eingang müssen die Kontaktdaten angegeben werden. Einige Vereine sind aus diesen Gründen bereits auf ein Ticketing-System umgestiegen. Ein Beispiel dafür ist der FSV Tarforst, der Eintrittskarten online anbietet.

Auf dem Sportgelände sind Zonen festgelegt, in denen sich die Zuschauer aufzuhalten haben. Dabei ist weiterhin auf Mindestabstände zu achten – dies gilt auch für gastronomischen Angebote. Auf dem gesamten Sportgelände muss ein Nasen-Mund-Schutz getragen werden.

Informationen für Vereine

Vereine sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Hygienekonzepte (Sport im Außenbereich, Veranstaltungen im Außenbereich) umgesetzt werden müssen. Um dieser Verantwortung nachzukommen müssen Verein einen Hygienebeauftragen benennen, der darauf achtet, dass die Vorgaben an Zuschauer bzgl. Mindestabstand und Maskenpflicht beachtet werden. Da die Hygienekonzepte rechtsverbindlich sind, kann eine Nichtbeachtung mit einem Bußgeld (Höhe variiert) abgestraft werden. Um Bußgelder und Fehlverhalten der Zuschauer zu verhindern, kann der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Personen der Anlage verweisen. Setzt der Verein all diese Vorgaben um, muss er nicht für das Fehlverhalten Dritter geradestehen.

Wie bei allen Veranstaltungen müssen auch bei Sportveranstaltungen ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender gestellt werden. Sanitäre Anlagen dürfen unter Beachtung der gängigen Schutzmaßnahmen benutzt werden.

Darüber hinaus müssen Vereine Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts treffen und dabei das Abstandsgebot wahren. Dazu gehören auch ausgeschilderte Wegekonzepte (im Idealfall Einbahnregelungen) und die Markierung von Mindestabständen in Wartebereichen.

Vereine sind zusätzlich dazu verpflichtet, die Kontaktdaten aller Zuschauer zu erfassen und diese einen Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren. Reservierung oder Anmeldung sind erforderlich.